Masseunzulänglichkeit

K.U.N.Z. Handels & Produktions GmbH

Mannheim

Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 1441/26
Registerbezug
Mannheim, HRB 709926
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
13.08.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

1 IN 1441/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

K.U.N.Z. Handels & Produktions GmbH, Oskar-von-Miller-Straße 29, 68309 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Qusay Al-Dabbas
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 709926,
Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit beweglichen und erlaubnisfreien Sachen aller Art und Substanz/Aggregatzustand, namentlich mit Baustoffen, Einrichtungsgegenständen, Fahrzeugzubehör und -bauteilen, Geräten und Maschinen. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Produktion (Herstellung, Konstruktion) und der Vertrieb von stromerzeugenden und umwandelnden Geräten sowie von Bedien- und Steuerungselementen, namentlich von Generatoren, Transformatoren und Schalttafeln

- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht mitgeteilt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Dies bedeutet, dass aus der Insolvenzmasse zwar die Verfahrenskosten gedeckt sind, die Masse jedoch nicht ausreicht, um die sonstigen Masseverbindlichkeiten bei Fälligkeit in voller Höhe zu erfüllen (§ 208 Abs. 1 InsO).

Die Rechtsfolgen der Anzeige ergeben sich aus den §§ 208 bis 211 InsO. Insbesondere sind nunmehr - nach den Verfahrenskosten - vorrangig diejenigen Masseverbindlichkeiten zu berichtigen, die nach der Anzeige begründet worden sind (§ 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 InsO). Außerdem ist seither jede Vollstreckung wegen einer vor der Anzeige begründeten Masseverbindlichkeit unzulässig (§ 210 InsO).

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 13.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens