Sicherungsmaßnahme
F.K.W. Metallbau GmbH
Wuppertal
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur F.K.W. Metallbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.03.2026, Aktenzeichen 512 IN 73/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 512 IN 73/26
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 10553
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dominique Schulz
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 512 IN 73/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 10553 eingetragenen F.K.W. Metallbau GmbH, Alter Lenneper Weg 40, 42289 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dawid Schimmel, Alter Lenneper Weg 40, 42289 Wuppertal
Geschäftszweig: Metallbau sowie der Betrieb einer Schlosserei, Metalldesign und Stahlhandel
ist am 30.03.2026, um 11:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dominique Schulz, Bismarckstraße 19, 42115 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
512 IN 73/26
Amtsgericht Wuppertal, 30.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 10553 eingetragenen F.K.W. Metallbau GmbH, Alter Lenneper Weg 40, 42289 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dawid Schimmel, Alter Lenneper Weg 40, 42289 Wuppertal
Geschäftszweig: Metallbau sowie der Betrieb einer Schlosserei, Metalldesign und Stahlhandel
ist am 30.03.2026, um 11:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dominique Schulz, Bismarckstraße 19, 42115 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
512 IN 73/26
Amtsgericht Wuppertal, 30.03.2026