Vergütungsfestsetzung
F.A.I.R. Personalservice GmbH
Ueckermünde
Das Amtsgericht Neubrandenburg hat zur F.A.I.R. Personalservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.07.2024, Aktenzeichen 701 IN 155/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 701 IN 155/22
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 7570
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 24.07.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
701 IN 155/22
In dem Insolvenzverfahren d.
F.A.I.R. Personalservice GmbH, Belliner Straße 21, 17373 Ueckermünde, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Lehmann
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 7570
- Schuldnerin -
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 315112,79 Euro zu berücksichtigen, denen derzeit ein Massebestand von ca. 201425,68 Euro gegenübersteht. Vom Massebestand sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren, die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie gemäß § 55 InsO sonstige Masseverbindlichkeiten zu begleichen.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 23.07.2024
In dem Insolvenzverfahren d.
F.A.I.R. Personalservice GmbH, Belliner Straße 21, 17373 Ueckermünde, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Lehmann
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 7570
- Schuldnerin -
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 315112,79 Euro zu berücksichtigen, denen derzeit ein Massebestand von ca. 201425,68 Euro gegenübersteht. Vom Massebestand sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren, die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie gemäß § 55 InsO sonstige Masseverbindlichkeiten zu begleichen.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 23.07.2024