Forderungsprüfung
ExtraSimply UG (haftungsbeschränkt)
Rotenburg a. d. Fulda
Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat zur ExtraSimply UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 11 IN 99/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bad Hersfeld
- Aktenzeichen
- 11 IN 99/25
- Registerbezug
- Bad Hersfeld, HRB 3314
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 28.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
11 IN 99/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ExtraSimply UG (haftungsbeschränkt), Zur Wasserburg 6, 36199 Rotenburg a. d. Fulda (AG Bad Hersfeld, HRB 3314), vertr. d.: Björn Tkocz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 25.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 25.09.2026