Forderungsprüfung
Extern Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Pressath
Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf hat zur Extern Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.10.2025, Aktenzeichen IN 261/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weiden i.d. OPf
- Aktenzeichen
- IN 261/22
- Registerbezug
- Weiden i.d. OPf, HRB 4535
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 10.10.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
IN 261/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Extern Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Eschenbacher Straße 7, 92690 Pressath, vertreten durch den Geschäftsführer Stoica Mihai-Florinel
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4535
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 15.02.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18-24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 10.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Extern Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Eschenbacher Straße 7, 92690 Pressath, vertreten durch den Geschäftsführer Stoica Mihai-Florinel
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4535
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 15.02.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18-24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 10.10.2025