Sicherungsmaßnahme

EXPO Sachwerte GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur EXPO Sachwerte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.11.2023, Aktenzeichen 70c IN 254/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 254/23
Registerbezug
Köln, HRB 90728
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
14.11.2023
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Thomas Ellrich
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Konzeption, Abwicklung und Vertrieb von Rohstoffprodukten, insbesondere physischer Edelmetalle, die keiner Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 254/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 90728 eingetragenen EXPO Sachwerte GmbH, Mittelstr. 12 - 14 b, 50672 Köln, frühere Anschrift: Venloer Str. 5 - 7, 50672 Köln,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Göymen, Mittelstr. 12 - 14 b, 50672 Köln

Geschäftszweig: Konzeption, Abwicklung und Vertrieb von Rohstoffprodukten, insbesondere physischer Edelmetalle, die keiner Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen.

ist am 13.11.2023, um 09:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Hohenzollernring 72, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70c IN 254/23
Amtsgericht Köln, 13.11.2023

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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