Sicherungsmaßnahme
Expo Messe- und Eventservice GmbH
München
Das Amtsgericht Köln hat zur Expo Messe- und Eventservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.05.2021, Aktenzeichen 70c IN 107/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 107/21
- Registerbezug
- München, HRB HRB 244184
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 31.05.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Alexander Jacobi
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 107/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 244184 eingetragenen
Expo Messe- und Eventservice GmbH, Unsöldstr. 2, 80538 München, gesetzlich
vertreten durch Herrn Marcel Grüner, Köln
Geschäftszweig: Handel mit und Vermietung von Messe- und Eventständen.
ist am 28.05.2021, um 13:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Alexander Jacobi,
Ubierring 7, 50678 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 107/21
Amtsgericht Köln, 28.05.2021
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 244184 eingetragenen
Expo Messe- und Eventservice GmbH, Unsöldstr. 2, 80538 München, gesetzlich
vertreten durch Herrn Marcel Grüner, Köln
Geschäftszweig: Handel mit und Vermietung von Messe- und Eventständen.
ist am 28.05.2021, um 13:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Alexander Jacobi,
Ubierring 7, 50678 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 107/21
Amtsgericht Köln, 28.05.2021