Forderungsprüfung
expertree Consulting GmbH
Grünwald
Das Amtsgericht München hat zur expertree Consulting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.08.2026, Aktenzeichen 1507 IN 3724/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1507 IN 3724/25
- Registerbezug
- München, HRB 278386
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 31.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1507 IN 3724/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
expertree Consulting GmbH, Lena-Christ-Straße 2, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Köhler Manuel
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 278386
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
expertree Consulting GmbH, Lena-Christ-Straße 2, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Köhler Manuel
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 278386
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.08.2026