Sicherungsmaßnahme

Exner Handelsvertretung UG (haftungsbeschränkt),

Raesfeld

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Exner Handelsvertretung UG (haftungsbeschränkt), eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.07.2026, Aktenzeichen 84 IN 20/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
84 IN 20/26
Registerbezug
Coesfeld, HRB 21758
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.07.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Nils Meißner
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Außendiensttätigkeiten, Merchandising und Promotion.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 20/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21758 eingetragenen Exner Handelsvertretung UG (haftungsbeschränkt),, Ährenfeld 6, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Daniela Baruth, Salzwedeler Straße 21 , 46485 Wesel

ist am 22.07.2026, um 09:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Meißner, Wilbecke 15, 46325 Borken bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

84 IN 20/26
Amtsgericht Münster, 22.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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