Insolvenzbekanntmachung
Exklusive Gartenobjekte GmbH
Hellwege
Das Amtsgericht Walsrode hat zur Exklusive Gartenobjekte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.07.2022, Aktenzeichen 11 IN 10/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 10/22
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 206141
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 15.07.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
11 IN 10/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exklusive Gartenobjekte GmbH, Am Goldanger 1, 27367 Hellwege (AG Walsrode, HRB 206141), vertr. d.: Claas Martens, Am Goldanger 1, 27367 Hellwege, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren bestimmt auf 03.08.2022.
Tagesordnung:
Zustimmung zur Veräußerung der Betriebs- und Geschäftsausstattung und der Vorräte der Schuldnerin durch den Insolvenzverwalter an die Objetos de Jardin S.L., Calle San Miguel, Num. 40 Planta 1, Puerta DCH 07002, Palma de Mallorca, zu einem Gesamtkaufpreis von 25.210,00 EUR, wobei der Erwerberin eine Ratenzahlung eingeräumt wird.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Walsrode, 14.07.2022
Tagesordnung:
Zustimmung zur Veräußerung der Betriebs- und Geschäftsausstattung und der Vorräte der Schuldnerin durch den Insolvenzverwalter an die Objetos de Jardin S.L., Calle San Miguel, Num. 40 Planta 1, Puerta DCH 07002, Palma de Mallorca, zu einem Gesamtkaufpreis von 25.210,00 EUR, wobei der Erwerberin eine Ratenzahlung eingeräumt wird.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Walsrode, 14.07.2022