Insolvenzbekanntmachung
Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG
Bad Salzuflen
Das Amtsgericht Detmold hat zur Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.06.2024, Aktenzeichen 10 IN 230/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 230/19
- Registerbezug
- Lemgo, HRA 4097
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.06.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 230/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 4097 eingetragenen Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG, Schloßstr. 4, 32108 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Wilhelm Stock
Geschäftszweig: Vermittlung von Fertiggaragen
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den von dem Verwalter beabsichtigten (§§ 160, 161 InsO) Abschluss zweier Vergleiche zur Vermeidung von zwei Rechtsstreiten, nämlich die Zahlung von 50.000 Euro bzw. 140.000 Euro zur Abgeltung von Insolvenzanfechtungsansprüchen
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 19.06.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6, 32756 Detmold, Erdgeschoss, Sitzungssaal 12 (Nebengebäude).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
10 IN 230/19
Amtsgericht Detmold, 05.06.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 4097 eingetragenen Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG, Schloßstr. 4, 32108 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Wilhelm Stock
Geschäftszweig: Vermittlung von Fertiggaragen
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den von dem Verwalter beabsichtigten (§§ 160, 161 InsO) Abschluss zweier Vergleiche zur Vermeidung von zwei Rechtsstreiten, nämlich die Zahlung von 50.000 Euro bzw. 140.000 Euro zur Abgeltung von Insolvenzanfechtungsansprüchen
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 19.06.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6, 32756 Detmold, Erdgeschoss, Sitzungssaal 12 (Nebengebäude).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
10 IN 230/19
Amtsgericht Detmold, 05.06.2024