Sicherungsmaßnahme
exagon consulting & solutions GmbH
Siegburg
Das Amtsgericht Bonn hat zur exagon consulting & solutions GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.02.2026, Aktenzeichen 97 IN 13/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 13/26
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 4325
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 13/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 4325 eingetragenen exagon consulting & solutions GmbH, Auf dem Seidenberg 5, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Stangner, Auf dem Seidenberg 5, 53721 Siegburg
Geschäftszweig: Unternehmensberatung im Bereich der Datenverarbeitung
ist am 20.02.2026, um 10:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jens M. Schmidt, Kamekestr. 20-22, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
97 IN 13/26
Amtsgericht Bonn, 20.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 4325 eingetragenen exagon consulting & solutions GmbH, Auf dem Seidenberg 5, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Stangner, Auf dem Seidenberg 5, 53721 Siegburg
Geschäftszweig: Unternehmensberatung im Bereich der Datenverarbeitung
ist am 20.02.2026, um 10:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jens M. Schmidt, Kamekestr. 20-22, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
97 IN 13/26
Amtsgericht Bonn, 20.02.2026