Sicherungsmaßnahme
EWV Bauunternehmung Beteiligungs GmbH
Paderborn
Das Amtsgericht Paderborn hat zur EWV Bauunternehmung Beteiligungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.01.2026, Aktenzeichen 97 IN 295/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 97 IN 295/25
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 11352
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Birte Meister
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 295/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der EWV Bauunternehmung Beteiligungs GmbH, Daseburger Weg 9, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Warkentin, Daseburger Weg 9, 33100 Paderborn
ist am 08.01.2026, um 11:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 295/25
Amtsgericht Paderborn, 08.01.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der EWV Bauunternehmung Beteiligungs GmbH, Daseburger Weg 9, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Warkentin, Daseburger Weg 9, 33100 Paderborn
ist am 08.01.2026, um 11:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 295/25
Amtsgericht Paderborn, 08.01.2026