Insolvenzbekanntmachung
Eventschmiede GmbH
Georgsmarienhütte
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur Eventschmiede GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.06.2026, Aktenzeichen 60 IN 1/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 60 IN 1/26
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 217117
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 16.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
60 IN 1/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eventschmiede GmbH, Niedersachsenstr. 12, 49124 Georgsmarienhütte (AG Osnabrück, HRB 217117), vertr. d.: 1. Kathrin Hasenpusch, Schulstraße 27, 49124 Georgsmarienhütte, (Geschäftsführerin), 2. Fabian Hasenpusch, Eversheide 51 c, 49090 Osnabrück, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom berichtigt worden.
Statt
1. Kathrin Hasenpusch, Schulstraße 27, 49124 Georgsmarienhütte, (Geschäftsführerin), 2. Fabian Hasenpusch, Eversheide 51 c, 49090 Osnabrück, (Geschäftsführer),
muss es richtig heißen: nur vertreten durch
Fabian Hasenpusch, Eversheide 51 c, 49090 Osnabrück, (Geschäftsführer),
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück oder dem Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 15.06.2026
Statt
1. Kathrin Hasenpusch, Schulstraße 27, 49124 Georgsmarienhütte, (Geschäftsführerin), 2. Fabian Hasenpusch, Eversheide 51 c, 49090 Osnabrück, (Geschäftsführer),
muss es richtig heißen: nur vertreten durch
Fabian Hasenpusch, Eversheide 51 c, 49090 Osnabrück, (Geschäftsführer),
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück oder dem Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 15.06.2026