Sicherungsmaßnahme

Eventhaus Hamburg GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Eventhaus Hamburg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.03.2022, Aktenzeichen 67b IN 20/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 20/22
Registerbezug
Hamburg, HRB 155107
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
01.03.2022
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Nicolas F. Grimm

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 20/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155107 eingetragenen Eventhaus Hamburg GmbH, Holstenhofweg 57, 22043 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Shahram Askarzadeh

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Veranstaltungssaals mit den Diensleistungen: Lieferservice, Catering und Vermietungsservice

ist am 01.03.2022, um 11:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm, Johnsallee 7, 20148 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 20/22
Amtsgericht Hamburg, 01.03.2022

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme