Vergütungsfestsetzung

EVA V.J.T. UG (haftungsbeschränkt)

Rostock

Das Amtsgericht Rostock hat zur EVA V.J.T. UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2026, Aktenzeichen 62 IN 388/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rostock
Aktenzeichen
62 IN 388/24
Registerbezug
Rostock, HRB 15649
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
10.09.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

62 IN 388/24

In dem Insolvenzverfahren d.

EVA V.J.T. UG (haftungsbeschränkt), Petersdorfer Straße 15, 18147 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Jakov Fadeev
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 15649
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WTLegal, Further Straße 3, 41462 Neuss

Beschluss:

Es wird schriftliches Verfahren gem. § 5 Abs.2 Insolvenzordnung für folgende Verfahrensabschnitte angeordnet:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.10.2026 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock Anträge und Einwendungen zu erheben.
Die Einstellung kann durch die Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 3000 Euro an das Landesamt für Finanzen MV zum Aktenzeichen 62 IN 388/24 abgewendet werden. Der Nachweis der Einzahlung bei dem Landesamt für Finanzen MV wird innerhalb der oben genannten Frist benötigt.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 09.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung