Sicherungsmaßnahme

Euro Automobile Rumplasch KG

Cottbus

Das Amtsgericht Cottbus hat zur Euro Automobile Rumplasch KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.01.2025, Aktenzeichen 63 IN 289/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 289/24
Registerbezug
Cottbus, HRA 1385
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
21.01.2025
Rechtsform
KG

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Euro Automobile Rumplasch KG (HRA 1385 CB), vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Reinhold Müller, Am Telering 04, 03051 Cottbus OT Gallinchen ist heute, am 16.01.2025, um 15.00 Uhr
Herr Rechtsanwalt Holger Neumann, Pariser Straße 42, 10707 Berlin
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Gemäß § 22 Abs. 2 InsO wird angeordnet, dass die Verwaltungs- und Verfügungs-befugnis an den im Besitz der Schuldnerin auf dem Geschäftsgrundstück in 03051 Cottbus, Telering 04 befindlichen Kraftfahrzeugen sowie den dazugehörigen Schlüsseln und Papieren auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Er wird ermächtigt, die genannten Sachen seinerseits in Besitz zu nehmen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 289/24

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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