Sicherungsmaßnahme
Euregio-Handelsgesellschaft mbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Euregio-Handelsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2025, Aktenzeichen 620 IN 728/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 728/25
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 28858
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.06.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Sebastian Henneke
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Groß- und Einzelhandel; Im- und Export, An- und Verkauf sowie Handelsvermittlung und Kommissionierung von nicht genehmigungspflichtigen Waren, Güter und Dienstleistungen aller Art, insbesondere von Nahrungs-, Lebens- und Genussmitteln, Gastronomie- und Gastronomiebedarfsartikeln, Getränken, Trend- und Innovationsprodukten, Posten, Elektro-, Elektronik- und Kommunikationsartikeln, im freien Wege al …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 728/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Euregio-Handelsgesellschaft mbH, Paul-Esch-Str. 67, 47053 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erencan Sarikaya, Paul-Esch-Str. 67, 47053 Duisburg
ist am 05.06.2025, um 12:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 728/25
Amtsgericht Duisburg, 05.06.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Euregio-Handelsgesellschaft mbH, Paul-Esch-Str. 67, 47053 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erencan Sarikaya, Paul-Esch-Str. 67, 47053 Duisburg
ist am 05.06.2025, um 12:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 728/25
Amtsgericht Duisburg, 05.06.2025