Sicherungsmaßnahme

Euregio-Handelsgesellschaft mbH

Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Euregio-Handelsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2025, Aktenzeichen 620 IN 728/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 728/25
Registerbezug
Duisburg, HRB 28858
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.06.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Sebastian Henneke
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Groß- und Einzelhandel; Im- und Export, An- und Verkauf sowie Handelsvermittlung und Kommissionierung von nicht genehmigungspflichtigen Waren, Güter und Dienstleistungen aller Art, insbesondere von Nahrungs-, Lebens- und Genussmitteln, Gastronomie- und Gastronomiebedarfsartikeln, Getränken, Trend- und Innovationsprodukten, Posten, Elektro-, Elektronik- und Kommunikationsartikeln, im freien Wege al …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 728/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der Euregio-Handelsgesellschaft mbH, Paul-Esch-Str. 67, 47053 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erencan Sarikaya, Paul-Esch-Str. 67, 47053 Duisburg

ist am 05.06.2025, um 12:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

620 IN 728/25
Amtsgericht Duisburg, 05.06.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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