Insolvenzbekanntmachung

Eugen Lods GmbH

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Eugen Lods GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.12.2025, Aktenzeichen 3606 IN 5222/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3606 IN 5222/25
Registerbezug
Berlin, HRB 236801
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
17.12.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Produktion, Handel und Onlinehandel sowie die Vermarktung von Textilien aller Art, wie Kopfbedeckungen, Schuhe, Unterwäsche, Accessoires, Schmuck, Mode und Lifestyleprodukte, ferner die Produktion von Film- und Fotoaufnahmen zu Werbezwecken

Veröffentlichungstext

3606 IN 5222/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Eugen Lods GmbH, Eiswerderstraße 20 a, 13585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Eugen Lods
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 236801
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zu der Veräußerung des beweglichen Anlagevermögens sowie des Umlaufvermögens der Schuldnerin an die egocentric Holding GmbH, Herweghstraße 4, 01157 Dresden zu den Konditionen gemäß Angebot vom 30. Oktober 2025

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.12.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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