Sicherungsmaßnahme
ETUUI GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur ETUUI GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2025, Aktenzeichen 70c IN 150/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 150/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 97225
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 150/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97225 eingetragenen ETUUI GmbH, Halle 3 c, Dieselstraße 6, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Iseke, Dieselstraße 6 Halle 3 c, 50859 Köln
Geschäftszweig: die Entwicklung und der Vertrieb von Waren aller Art, die keiner besonderen behördlichen Erlaubnis erfordern, insbesondere von Modeaccessoires.
ist am 02.10.2025, um 12:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Kristin Brocker, Aachener Straße 222, 50931 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 150/25
Amtsgericht Köln, 02.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97225 eingetragenen ETUUI GmbH, Halle 3 c, Dieselstraße 6, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Iseke, Dieselstraße 6 Halle 3 c, 50859 Köln
Geschäftszweig: die Entwicklung und der Vertrieb von Waren aller Art, die keiner besonderen behördlichen Erlaubnis erfordern, insbesondere von Modeaccessoires.
ist am 02.10.2025, um 12:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Kristin Brocker, Aachener Straße 222, 50931 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 150/25
Amtsgericht Köln, 02.10.2025