Sicherungsmaßnahme

ETS Touristik GmbH

Babenhausen

Das Amtsgericht Darmstadt hat zur ETS Touristik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 9 IN 1154/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 1154/26
Registerbezug
Darmstadt, HRB 32968
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
05.11.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Philip Konen
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Betrieb eines Bus- und Mietwagenunternehmes zur Durchführung von Stadtrundfahrten und touristischen Tagesausflügen sowie Limousinenservice.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 9 IN 1154/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ETS Touristik GmbH, Platanenallee 32, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 32968), vertr. d.: Wolfgang Sehr, (Geschäftsführer), ist am 05.11.2026 um 11:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philip Konen, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Ludwigplatz 6, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151 394631 0, Fax: 06151 394631 9 bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Amtsgericht Darmstadt, 05.11.2026
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