Sicherungsmaßnahme
ETG Elektrotechnische Gebäudeausrüstung GmbH
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Das Amtsgericht Dortmund hat zur ETG Elektrotechnische Gebäudeausrüstung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.05.2025, Aktenzeichen 259 IN 56/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 259 IN 56/25
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 25898
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Sabine Aldermann
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 56/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 25898 eingetragenen ETG Elektrotechnische
Gebäudeausrüstung GmbH, Friedrich-Hölscher-Str. 379, 44328 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Gottheim, Friedrich-Hölscher-Straße 379, 44328 Dortmund
ist am 30.05.2025, um 11:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
259 IN 56/25
Amtsgericht Dortmund, 30.05.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 25898 eingetragenen ETG Elektrotechnische
Gebäudeausrüstung GmbH, Friedrich-Hölscher-Str. 379, 44328 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Gottheim, Friedrich-Hölscher-Straße 379, 44328 Dortmund
ist am 30.05.2025, um 11:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
259 IN 56/25
Amtsgericht Dortmund, 30.05.2025