Vergütungsfestsetzung

ETE UG (haftungsbeschränkt)

Bad Münstereifel

Das Amtsgericht Bonn hat zur ETE UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.06.2026, Aktenzeichen 97 IN 66/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 66/23
Registerbezug
Bonn, HRB 25816
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.06.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Beratung und Betreuung beim Kauf und Verkauf von Immobilien, - die Beratung bei Bauprojekten, - die Beschaffung von Aufträgen im Baubereich, - Hilfe bei Kapitalbeschaffung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 66/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25816 eingetragenen ETE UG (haftungsbeschränkt), Hubertusweg 7, 53902 Bad Münstereifel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lidia Engels, Hubertusweg 7, 53902 Bad Münstereifel

ist am 15.11.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Die Schuldnerin hat Restschuldbefreiung beantragt.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
24.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Verzeichnis der Massegläubiger sowie das Schlussverzeichnis liegen mit der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und dem gerichtlichen Prüfvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) aus.

97 IN 66/23
Amtsgericht Bonn, 22.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
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