Sicherungsmaßnahme
Eßer Sanierungstechnik GmbH
Düren
Das Amtsgericht Aachen hat zur Eßer Sanierungstechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.06.2026, Aktenzeichen 93 IN 135/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 135/26
- Registerbezug
- Düren, HRB 10132
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Caroline Schmitz
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 135/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 10132 eingetragenen Eßer Sanierungstechnik GmbH, Kreuzauer Straße 70, 52355 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Patzke,
Geschäftszweig: Sanierung und Beseitigung von Wasserschäden
ist am 24.06.2026, um 09:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Caroline Schmitz, Waisenhausstr. 3, 52349 Düren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 135/26
Amtsgericht Aachen, 24.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 10132 eingetragenen Eßer Sanierungstechnik GmbH, Kreuzauer Straße 70, 52355 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Patzke,
Geschäftszweig: Sanierung und Beseitigung von Wasserschäden
ist am 24.06.2026, um 09:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Caroline Schmitz, Waisenhausstr. 3, 52349 Düren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 135/26
Amtsgericht Aachen, 24.06.2026