Sicherungsmaßnahme
ESPRO Textil-Industrievertretungen GmbH
Leichlingen
Das Amtsgericht Köln hat zur ESPRO Textil-Industrievertretungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2026, Aktenzeichen 70d IN 32/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70d IN 32/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 41256
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Marc d'Avoine
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 32/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 41256 eingetragenen ESPRO Textil-Industrievertretungen GmbH, Opladener Str. 2, 42799 Leichlingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Markus Poulissis, Opladener Str. 2, 42799 Leichlingen
Geschäftszweig: die Baureifmachung und Erschließung von Grundstücken;
ist am 18.03.2026, um 07:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Im Zollhafen 22, 50678 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70d IN 32/26
Amtsgericht Köln, 18.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 41256 eingetragenen ESPRO Textil-Industrievertretungen GmbH, Opladener Str. 2, 42799 Leichlingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Markus Poulissis, Opladener Str. 2, 42799 Leichlingen
Geschäftszweig: die Baureifmachung und Erschließung von Grundstücken;
ist am 18.03.2026, um 07:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Im Zollhafen 22, 50678 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70d IN 32/26
Amtsgericht Köln, 18.03.2026