Sicherungsmaßnahme

ESKO Logistik GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur ESKO Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.03.2025, Aktenzeichen 67b IN 82/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 82/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 129671
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
26.03.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Jennie Best
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 82/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129671 eingetragenen ESKO Logistik GmbH, Stenzelring 25, 21107 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn El Sayed Ali Khalil,

Geschäftszweig: Management von eigenen und fremden Dienstleistungen und Logistikarbeiten im Containerumschlag und Lagerhaltungen.

ist am 26.03.2025, um 12:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 82/25
Amtsgericht Hamburg, 26.03.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme