Sicherungsmaßnahme
ESJ Spiel- und Unterhaltungsautomaten GmbH
Eisenhüttenstadt
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur ESJ Spiel- und Unterhaltungsautomaten GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.08.2026, Aktenzeichen 3 IN 208/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 208/26
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 5313 FF
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 19.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3 IN 208/26
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
ESJ Spiel- und Unterhaltungsautomaten GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Oberschleuse 1, 15890 Eisenhüttenstadt
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 5313 FF
- Schuldnerin -
Nachdem die antragstellende Gläubigerin am 17.08.2026 die Hauptsache für erledigt erklärt hat, werden die mit Beschluss vom 31.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO, die mit Beschluss vom 31.07.2026 angeordnete einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. § 21 InsO, die mit Beschluss vom 31.07.2026 angeordnete Zustimmungsbedürftigkeit von Verfügungen der Schuldnerin gem. § 21 InsO und die mit Beschluss vom 31.07.2026 angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung gem. § 21 InsO aufgehoben.
Amtsgericht Frankfurt (Oder) - Insolvenzgericht - 17.08.2026
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
ESJ Spiel- und Unterhaltungsautomaten GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Oberschleuse 1, 15890 Eisenhüttenstadt
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 5313 FF
- Schuldnerin -
Nachdem die antragstellende Gläubigerin am 17.08.2026 die Hauptsache für erledigt erklärt hat, werden die mit Beschluss vom 31.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO, die mit Beschluss vom 31.07.2026 angeordnete einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. § 21 InsO, die mit Beschluss vom 31.07.2026 angeordnete Zustimmungsbedürftigkeit von Verfügungen der Schuldnerin gem. § 21 InsO und die mit Beschluss vom 31.07.2026 angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung gem. § 21 InsO aufgehoben.
Amtsgericht Frankfurt (Oder) - Insolvenzgericht - 17.08.2026