Sicherungsmaßnahme
ESB Edelstahl-Service Betrieb GmbH
Mönchengladbach
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur ESB Edelstahl-Service Betrieb GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.07.2026, Aktenzeichen 32 IN 58/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 32 IN 58/26
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 832
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Martin Georg Kirchner
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 58/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 832 eingetragenen ESB Edelstahl-Service Betrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Egerstraße 2-4, 41236 Mönchengladbach, vertreten durch die Geschäftsführerin Beate Gothe,
ist am 24.07.2026, um 10:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Georg Kirchner, Monforts Quartier 1, 41238 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
32 IN 58/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 24.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 832 eingetragenen ESB Edelstahl-Service Betrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Egerstraße 2-4, 41236 Mönchengladbach, vertreten durch die Geschäftsführerin Beate Gothe,
ist am 24.07.2026, um 10:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Georg Kirchner, Monforts Quartier 1, 41238 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
32 IN 58/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 24.07.2026