Sicherungsmaßnahme

ES Cars of Hamburg GmbH

Neu Wulmstorf

Das Amtsgericht Tostedt hat zur ES Cars of Hamburg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.11.2025, Aktenzeichen 22 IN 91/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 91/25
Registerbezug
Tostedt, HRB 208425
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
11.11.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Friedrich von Kaltenborn-Stachau

Veröffentlichungstext

22 IN 91/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ES Cars of Hamburg GmbH, Hauptstr. 71, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRB 208425), vertr. d.: 1. Erol Turan, Hauptstr. 71, 21629 Neu Wulmstorf, (Geschäftsführer), ist am 10.11.2025 um 15:47 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Friedrich von Kaltenborn-Stachau, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, Tel.: 040/3 50 06-188, Fax: 040/3 50 06 176, E-Mail: fks@brl.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 10.11.2025

Hinweise (Art. 13, 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-tostedt.niedersachsen.de (Datenschutz).
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Sicherungsmaßnahme