Sicherungsmaßnahme

ES Bau Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Marl

Das Amtsgericht Essen hat zur ES Bau Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2018, Aktenzeichen 162 IN 165/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 165/18
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB HRB 14066
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
28.09.2018
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Tanja Kreimer
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Bauarbeiten jeglicher Art, also Maurer- und Betonarbeiten, Außen- und Innenputz, sowie Spachtel- und Fliesenarbeiten, genauso wie die Installation von Wärmedämmungssystemen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 165/18

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14066
eingetragenen ES Bau GmbH, Lipper Weg171, 45772 Marl, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Sena Karakurt, Lipper Weg 171, 45772 Marl
Geschäftszweig: Bauarbeiten jeglicher Art

ist am 28.09.2018, um 11:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer,
Brassertstr. 68, 45768 Marl bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

162 IN 165/18
Amtsgericht Essen, 28.09.2018

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Forderungsprüfung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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