Vergütungsfestsetzung

ES Bau Element und Systembau Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hemer

Das Amtsgericht Hagen hat zur ES Bau Element und Systembau Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.06.2019, Aktenzeichen 109 IN 114/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 114/18
Registerbezug
Iserlohn, HRB HRB 278
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.06.2019
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 114/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 278 eingetragenen ES Bau
Element und Systembau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mendener Str. 42,
58675 Hemer, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael
Berteld

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige
Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/
44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft,
wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das
Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00
EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG
gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/
Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.

Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei
Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in
deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44 einzulegen.
Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines
jeden Amtsgerichts erklärt werden.

Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere
Zeitpunkt.

Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Es soll begründet werden.

Hinweis

Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Eine vollständige Veröffentlichung ist vorliegend nicht sachgerecht, weil die
damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen Beteiligter verletzt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen,
Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 eingesehen werden.

109 IN 114/18
Amtsgericht Hagen, 07.06.2019

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme