Aufhebung des Verfahrens
ERTASCH Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt)
Geseke
Das Amtsgericht Paderborn hat zur ERTASCH Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.03.2026, Aktenzeichen 2 IN 186/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 186/20
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 9918
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.03.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Sandra Bitter
- Im Handelsregister seit
- 2010
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Metallverarbeitung
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 186/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 9918 eingetragenen ERTASCH Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Bönninghauser Straße 30, 59590 Geseke, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ergün Zehir, Bönninghauser Straße 30, 59590 Geseke
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wieneke - d'Alquen - Firl, Markusstraße 2, 59590 Geseke
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn
wird heute, am 23.03.2026, um 8:03 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 186/20
Amtsgericht Paderborn, 23.03.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 9918 eingetragenen ERTASCH Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Bönninghauser Straße 30, 59590 Geseke, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ergün Zehir, Bönninghauser Straße 30, 59590 Geseke
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wieneke - d'Alquen - Firl, Markusstraße 2, 59590 Geseke
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn
wird heute, am 23.03.2026, um 8:03 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 186/20
Amtsgericht Paderborn, 23.03.2026