Aufhebung des Verfahrens

ERTASCH Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt)

Geseke

Das Amtsgericht Paderborn hat zur ERTASCH Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.03.2026, Aktenzeichen 2 IN 186/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 186/20
Registerbezug
Paderborn, HRB 9918
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.03.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Sandra Bitter
Im Handelsregister seit
2010
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Metallverarbeitung

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 186/20

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 9918 eingetragenen ERTASCH Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Bönninghauser Straße 30, 59590 Geseke, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ergün Zehir, Bönninghauser Straße 30, 59590 Geseke

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wieneke - d'Alquen - Firl, Markusstraße 2, 59590 Geseke

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn

wird heute, am 23.03.2026, um 8:03 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

2 IN 186/20
Amtsgericht Paderborn, 23.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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