Forderungsprüfung

Erste MFW GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Erste MFW GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen 67b IN 59/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 59/26
Registerbezug
Hamburg, HRB 154088
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
16.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

67b IN 59/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erste MFW GmbH, Der Gegenstand des Unternehmens ist - das Anmieten und die Vermietung (Weitervermietung) von Gewerbe, Versmannstraße 2, 20457 Hamburg (AG Hamburg, HRB 154088), vertr. d.: Dirk Willi Mennewisch, (Geschäftsführer),

ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies als Insolvenzverwalter über das Vermögen (MFW Marktplatz für Manufakturen GmbH & Co. KG angemeldeten Forderung/en.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hamburg, 09.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme