Insolvenzbekanntmachung

Erste Hotel Langelsheim GmbH & Co. KG

Langelsheim

Das Amtsgericht Goslar hat zur Erste Hotel Langelsheim GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 32 IN 43/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
32 IN 43/24
Registerbezug
Braunschweig, HRA 201025
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
20.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

32 IN 43/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erste Hotel Langelsheim GmbH & Co. KG, Kreuzallee 22-26, 38685 Langelsheim (AG Braunschweig, HRA 201025), vertr. d.: 1. Erste Hotel Langelsheim Komplementär GmbH, Kreuzallee 22-26, 38685 Langelsheim, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Alexandra de Camp, Charles-King-Straße 3, 14163 Berlin, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

16.11.2026.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zu dem Vergleich vom 31.08.2026 zur Abgeltung von Anfechtungs- und Haftungsforderungen gegen nahestehende Personen durch Zahlung eines Vergleichsbetrages i.H.v. 35.000,00 €

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Goslar, 15.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens