Insolvenzbekanntmachung
erlebnisweltn E.O.T. GmbH
Weimar
Das Amtsgericht Erfurt hat zur erlebnisweltn E.O.T. GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.03.2022, Aktenzeichen 171 IN 116/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Aktenzeichen
- 171 IN 116/20
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 508855
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 01.03.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
171 IN 116/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
erlebniswelten E.O.T. GmbH, Paul-Schneider-Straße 17, 99423 Weimar, vertreten durch den Geschäftsführer Andre Tjuljumbow
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 508855
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die vergleichsweise Einigung der gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer geltend gemachten Ansprüche von 26.200,00 EUR durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 13.100,00 EUR in monatlichen Ratenzahlungen innerhalb von zwei Jahren nach Zustimmung der Gläubigerversammlung
wird bestimmt auf
Donnerstag, 24.03.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 12, 1. OG, 99092 Erfurt, Rudolfstraße 46, Amtsgericht Erfurt
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 28.02.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
erlebniswelten E.O.T. GmbH, Paul-Schneider-Straße 17, 99423 Weimar, vertreten durch den Geschäftsführer Andre Tjuljumbow
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 508855
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die vergleichsweise Einigung der gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer geltend gemachten Ansprüche von 26.200,00 EUR durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 13.100,00 EUR in monatlichen Ratenzahlungen innerhalb von zwei Jahren nach Zustimmung der Gläubigerversammlung
wird bestimmt auf
Donnerstag, 24.03.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 12, 1. OG, 99092 Erfurt, Rudolfstraße 46, Amtsgericht Erfurt
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 28.02.2022