Forderungsprüfung
ER&BIN GmbH
Mannheim
Das Amtsgericht Mannheim hat zur ER&BIN GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.12.2025, Aktenzeichen 1 IN 1237/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mannheim
- Aktenzeichen
- 1 IN 1237/20
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 732744
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 23.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1 IN 1237/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ER&BIN GmbH, Friesenheimer Str. 25 a, 68169 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Hasanov Hashim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 732744
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 - 10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 22.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ER&BIN GmbH, Friesenheimer Str. 25 a, 68169 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Hasanov Hashim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 732744
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 - 10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 22.12.2025