Masseunzulänglichkeit

EPS Engineered Propulsion Systems GmbH

Remscheid

Das Amtsgericht Köln hat zur EPS Engineered Propulsion Systems GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.09.2026, Aktenzeichen 70c IN 118/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 118/21
Registerbezug
Wuppertal, HRB 25251
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 118/21

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 25251 eingetragenen EPS Engineered Propulsion Systems GmbH, Hauptstr. 66, 51399 Burscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Josef Fuchs, 327 Kathryn Court, 54017 New Richmond, WI (USA)

wird heute, am 03.09.2026, um 11:28 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

70c IN 118/21
Amtsgericht Köln, 03.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens