Sicherungsmaßnahme

EPICAS Real Estate 72 GmbH & Co. KG

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur EPICAS Real Estate 72 GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.06.2026, Aktenzeichen 3609 IN 1466/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3609 IN 1466/26
Registerbezug
Berlin, HRB 59665
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
10.06.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Im Handelsregister seit
1996
Stammkapital
26.400 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Betrieb von Gaststätten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

3609 IN 1466/26

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
EPICAS Real Estate 72 GmbH & Co. KG,
Pestalozzistraße 72, 10627 Berlin,
gesetzlich vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin ENCA Asset Management GmbH, diese gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ercan Emiroglu,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 59665 B
- Schuldnerin -

Nachdem der antragstellende Gläubiger am 03.06.2026 die Hauptsache für erledigt erklärt hat, werden die mit Beschluss vom 30.04.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO aufgehoben.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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