Forderungsprüfung
ENVIRO Umweltservice GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur ENVIRO Umweltservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2026, Aktenzeichen 36e IN 3405/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36e IN 3405/21
- Registerbezug
- Berlin, HRB 201750
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 23.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36e IN 3405/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ENVIRO Umweltservice GmbH, Waitzstraße 3, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Edward Hagn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 201750
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 22.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12-16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ENVIRO Umweltservice GmbH, Waitzstraße 3, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Edward Hagn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 201750
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 22.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12-16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.10.2026