Sicherungsmaßnahme
Enquiring Eye GmbH
Münster
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Enquiring Eye GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.08.2026, Aktenzeichen 72 IN 40/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 72 IN 40/26
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB 14684
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Moritz Sponagel
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 40/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 14684 eingetragenen Enquiring Eye GmbH, Coerdestraße 25, 48147 Münster, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Dr. Ursula Marschall, Coerdestraße 25, 48147 Münster
ist am 11.08.2026, um 10:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstraße 4 + 6, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
72 IN 40/26
Amtsgericht Münster, 11.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 14684 eingetragenen Enquiring Eye GmbH, Coerdestraße 25, 48147 Münster, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Dr. Ursula Marschall, Coerdestraße 25, 48147 Münster
ist am 11.08.2026, um 10:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstraße 4 + 6, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
72 IN 40/26
Amtsgericht Münster, 11.08.2026