Sicherungsmaßnahme

Engel & Völkers Venture Management AG

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Engel & Völkers Venture Management AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.08.2025, Aktenzeichen 67b IN 196/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 196/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 170569
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
08.08.2025
Rechtsform
AG
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Sven Hentschel
Im Handelsregister seit
2021
Grundkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere operative und kaufmännische Unterstützung, für Dritte entweder selbst oder durch Tochtergesellschaften.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 196/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170569 eingetragenen Engel & Völkers Venture Management AG, Vancouverstraße 2 a, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Oliver Hepfner und Herrn Andreas Mayer

Geschäftszweig: Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere operative und kaufmännische Unterstützung, für Dritte entweder selbst oder durch Tochtergesellschaften.

ist am 08.08.2025, um 11:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sven Hentschel, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 196/25
Amtsgericht Hamburg, 08.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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