Forderungsprüfung

ENERTEK Construction GmbH

Rostock

Das Amtsgericht Rostock hat zur ENERTEK Construction GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.04.2024, Aktenzeichen 62 IN 338/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rostock
Aktenzeichen
62 IN 338/20
Registerbezug
Hamburg, HRB 154149
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
29.04.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2008
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist 1. die Planung, Entwicklung und Durchführung von Anlagen erneuerbarer und konventioneller Energiegewinnung und Energiespeicherung, selbst oder durch Dritte, im In- und Ausland; 2. die Vermittlung von Projekten und Projektrechten zur Errichtung von Energie-, Energiespeicher- und Kraftwerksanlagen im In- und Ausland; 3. der Handel und die Vermittlung von Mineralölen …

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

62 IN 338/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ENERTEK Construction GmbH, Schonenfahrerstraße 7, 18057 Rostock, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Hans Lemke
Registergericht: Amtsgericht Hamburg - Registergericht - Register-Nr.: HRB 154149
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 18.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 - 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 31.05.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 26.04.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
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