Sicherungsmaßnahme

Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH

Holzwickede

Das Amtsgericht Dortmund hat zur Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.07.2026, Aktenzeichen 256 IN 87/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
256 IN 87/26
Registerbezug
Iserlohn, HRB 10984
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.07.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 87/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10984 eingetragenen Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH, Aplerbecker Marktplatz 11, 44287 Dortmund, frühere Anschrift: Gottlieb-Daimler-Str. 23, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Laura Wagner, Herrn André Fiebig, Herrn Kevin Rügge, und Frau Simone Kleppe,

Geschäftszweig: Die Durchführung von Heizungs-, Sanitär-, Elektro-, Lüftungs- und Kälteinstallationsarbeiten sowie der Handel mit Heizungs-, Sanitär-, Elektro-, Lüftungs- und Kältematerialien aller Art.

ist am 23.07.2026, um 09:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Markus Wischemeyer, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

256 IN 87/26
Amtsgericht Dortmund, 23.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme