Insolvenzbekanntmachung

Enefty Technologies UG (haftungsbeschränkt)

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Enefty Technologies UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.08.2026, Aktenzeichen 3609 IN 10136/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3609 IN 10136/25
Registerbezug
Berlin, HRB 232814
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
06.08.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

3609 IN 10136/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Enefty Technologies UG (haftungsbeschränkt), c/o Giorgi Jashiashvili, Cuvrystraße 1, 10997 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Giorgi Jashiashvili
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 232814
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung
zur Kauf- und Übertragungsvereinbarung betreffend die Softwarelösung, Loyi einschließlich Source Code, technischer Dokumentation und Datenbanken sowie sämtlicher damit verbundener urheberrechtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte, insbesondere Bearbeitungs-, Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Unterlizenzierungs- und Integrationsrechte, soweit diese beim Miturheber bestehen oder bereits auf diesen übertragen wurden, an die DG Nexolution eG zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von netto € 30.000,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, mithin brutto € 35.700,00, wobei nach Abzug eines an den Miturheber Herrn Mohamed Jamal Eddine aus dem erzielten Gesamtkaufpreis zu zahlenden Teilkaufpreises von netto € 21.000,00 (brutto € 24.990,00) ein Erlös von netto € 9.000,00 (brutto € 10.710,00) verbleibt,
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.08.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens