Forderungsprüfung

encee GmbH

Ursensollen

Das Amtsgericht Amberg hat zur encee GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.08.2026, Aktenzeichen IN 74/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Amberg
Aktenzeichen
IN 74/26
Registerbezug
Amberg, HRB 3443
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
31.08.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2004
Stammkapital
102.258,38 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Handel mit Computer-Soft- und Hardware, die Entwicklung von CAD-CAM Programmen, ferner alle mit dem Handel und der Entwicklung verbundenen Serviceleistungen.

Veröffentlichungstext

IN 74/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

encee GmbH, Gewerbepark 6, 92289 Ursensollen, vertreten durch die Geschäftsführer Eckenberger Horst Georg und Eckenberger Lena
Registergericht: Amtsgericht Amberg Registergericht Register-Nr.: HRB 3443
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters unter Ziff. VI. des schriftlichen Berichts vom 03.08.2026 wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin ist eingestellt; die Stilllegung wird gem. § 157 InsO beschlossen
2. Der bisherige Insolvenzverwalter wird beibehalten (§ 57 InsO).
3. Von der Einsetzung eines Gläubigerausschusses wird abgesehen (§ 68 InsO).
4. Das bisherige Insolvenzkonto bei der HypoVereinsbank AG, IBAN DE21 7602 0070 0048 3705 78, wird beibehalten.
5. Dem Insolvenzverwalter wird aufgegeben, halbjährlich Bericht zu erstatten sowie Rechnung zu legen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.09.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Amberg, Paulanerplatz 4, 92224 Amberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Berichts- und Prüfungstermin (Gläubigerversammlung) im schriftlichen Verfahren wurde insoweit verlegt.

Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 28.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten