Forderungsprüfung
Emsgreen GmbH & Co. KG
Fresenburg
Das Amtsgericht Meppen hat zur Emsgreen GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.07.2025, Aktenzeichen 9 IN 78/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Meppen
- Aktenzeichen
- 9 IN 78/22
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 207170
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 07.07.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
9 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emsgreen GmbH & Co. KG, Alte Dorfstraße 44, 49762 Fresenburg (AG Osnabrück, HRA 207170), vertr. d.: 1. Wilhelm Schwering Verwaltungs GmbH, Alte Dorfstraße 44, 49762 Fresenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wilhelm Schwering, Alte Dorfstraße 44, 49762 Fresenburg, (Geschäftsführer), 1.2. Akif Berkil, Alte Dorfstraße 44, 49762 Fresenburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Meppen, 07.07.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Meppen, 07.07.2025