Sicherungsmaßnahme
Empire Trans GmbH
Mönchengladbach
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Empire Trans GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.11.2024, Aktenzeichen 32 IN 95/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 32 IN 95/24
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 17376
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.11.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Astrid Eden
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 95/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 17376 eingetragenen Empire Trans GmbH, Helmut Freuen Ring 37, 41239 Mönchengladbach, eingetragene Geschäftsanschrift: Brückenstraße 49, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Schäfer,
ist am 27.11.2024, um 14:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Astrid Eden, Schillerstraße 58, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
32 IN 95/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 27.11.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 17376 eingetragenen Empire Trans GmbH, Helmut Freuen Ring 37, 41239 Mönchengladbach, eingetragene Geschäftsanschrift: Brückenstraße 49, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Schäfer,
ist am 27.11.2024, um 14:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Astrid Eden, Schillerstraße 58, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
32 IN 95/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 27.11.2024