Forderungsprüfung
EMOTION MEDIA FACTORY GmbH
Bad Endorf
Das Amtsgericht Rosenheim hat zur EMOTION MEDIA FACTORY GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.05.2026, Aktenzeichen 608 IN 24/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rosenheim
- Aktenzeichen
- 608 IN 24/22
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 6670
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 19.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
608 IN 24/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMOTION MEDIA FACTORY GmbH, Handwerkerpark 5, 83093 Bad Endorf, vertreten durch den Geschäftsführer Douw Ralph
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 6670
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 13.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMOTION MEDIA FACTORY GmbH, Handwerkerpark 5, 83093 Bad Endorf, vertreten durch den Geschäftsführer Douw Ralph
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 6670
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 13.05.2026