Sicherungsmaßnahme

emendo-tec GmbH

Horn-Bad Meinberg

Das Amtsgericht Detmold hat zur emendo-tec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.11.2025, Aktenzeichen 50 IN 99/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
50 IN 99/25
Registerbezug
Lemgo, HRB 5064
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
21.11.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Stefan Stodolka
Im Handelsregister seit
2003
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung, Auslegung, Herstellung und der Verkauf von Extrusionsanlagen und anderer Anlagen für die Polymerverarbeitung sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 99/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 5064 eingetragenen emendo-tec GmbH, Industriestraße Nord 40, 32805 Horn-Bad Meinberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Wilhelmsmeyer, und Herrn Frank Reckert

Geschäftszweig: Die Projektierung, Auslegung, Herstellung und der Verkauf von Extrusionsanlagen und anderer Anlagen für die Polymerverarbeitung u. a.

ist am 21.11.2025, um 10:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Stodolka, Auguste-Bracht-Weg 1, 32758 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

50 IN 99/25
Amtsgericht Detmold, 21.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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