Sicherungsmaßnahme
elvah GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur elvah GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.03.2026, Aktenzeichen 162 IN 45/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 45/26
- Registerbezug
- Essen, HRB 34100
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Gregor Bräuer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 45/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 34100 eingetragenen elvah GmbH, vertr. d. d. Gf., Brüsseler Platz 1, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gordon Thompson, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen
Geschäftszweig: Die Entwicklung und der Betrieb einer Plattform zur Förderung nachhaltiger Mobilität
ist am 12.03.2026, um 14:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 45/26
Amtsgericht Essen, 12.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 34100 eingetragenen elvah GmbH, vertr. d. d. Gf., Brüsseler Platz 1, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gordon Thompson, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen
Geschäftszweig: Die Entwicklung und der Betrieb einer Plattform zur Förderung nachhaltiger Mobilität
ist am 12.03.2026, um 14:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 45/26
Amtsgericht Essen, 12.03.2026